Herr Grützner, das ist eine Redewendung. Damit ist gemeint, dass man etwas, was bereits existiert nicht neu erfinden muss. Wie bereits geschrieben, in Frankreich und in Belgien gibt es bereits ein Vermummungsverbot und ein dazugehöriges Sanktionssystem. Es muss nicht neu erfunden werden. In der Schweiz gibt es in einigen Kantonen bereits für Nacktwanderer ein ähnliches Sanktionssystem, welches ohne weiteres auch auf Ganzkörperverhüllung ausgeweitet werden könnte.
Mit dem Beispiel mit der Parkbusse wollte ich Ihnen aufzeigen wie es mit dem Verhängen von Ordnungsbussen funktioniert. Das ist keine weltbewegende Sache, die schwierig zu handhaben ist. Ein Ordnungsbussensystem bindet auch nicht unnötig personelle Ressourcen. Es ist ja nicht so, dass Leute aktiv gejagt werden. Es ist vielmehr so, dass entdeckte oder gemeldete Verstösse geahndet werden. Ausserdem wie bereits geschrieben, bei Nacktwanderern funktioniert es auch.
Was Touristen angeht, so darf auch die Schweiz von diesen verlangen, dass diese sich an die Gepflogenheiten unseres Landes halten. Umgekehrt ist das ja auch der Fall. Auch Sie müssen sich anpassen, wenn Sie ein islamisches Land besuchen. Das ist aber kein Einbahnsystem, es sollte gegenseitig sein.
Fazit: Ihre Argumente halten nicht stand und sind nicht stichhaltig, es sind vielmehr faule Ausreden. Im übrigen hat sich das Ordnungsbussensystem einiger Kantone (Appenzellerland) auch bei Nacktwanderern bewährt und von denen gibt es auch nicht so viele. Wie gesagt, wenn man Nacktwandern büssen kann, dann kann man auch die Ganzkörpervermummung büssen wenn man will. Im Prinzip funktioniert es genau gleich. Beim einen ist einfach kaum Stoff vorhanden und beim anderen ist ein Übermass an Stoff vorhanden. Das ist der Unterschied. Die Gemeinsamkeit bei beiden Fällen ist, dass eine offensichtliche Normabweichung vorliegt, denn es ist ja weder die Norm, dass alle nackt herumlaufen noch, dass sich alle verhüllen.